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Der „Brexit“ macht U.K. ab 31. Oktober 2019 zum "Drittland"

Mit dem Brexit wird das Vereinigte Königreich (U.K.) zum "Drittland". Zulassungsinhaber von Arzneimitteln mit Sitz in U.K. benötigen ab 31. Oktober 2019 einen registrierten Firmensitz bzw. einen Herstellungsstandort mit Erlaubnis in der EU bzw. im EWR.

Für Chargenfreigaben und Pharmakovigilanz-Aktivitäten in der EU/EWR müssen QP und QPPV auch dort angesiedelt sein. Das stellen Europäische Kommission und EMA mit der im Mai erschienenen Notice to marketing authorisation holders of centrally authorised medicinal products for human and veterinary use" klar.

Der HWI Campus unterstützt Unternehmen beim Eintritt in die EU und bietet attraktive und effiziente Lösungen für Firmensitz, QM, EU-Chargenfreigabe, Pharmakovigilanz, Life-cycle Management und vieles mehr.  Weitere Informationen zum HWI Campus.

 

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