Virtuelles Update: Konsultationsverfahren von Kombinationsprodukten
Unsere Referentin Dr. Verena Peter gibt einen Überblick die aktuellen Anforderungen für eine Zertifizierung von Kombinationsprodukten. Entsprechend der Vorgaben der neuen MDR müssen neue, aber auch bereits zertifizierte Kombinationsprodukte von der Benannten Stelle (notified body) bei einer Arzneimittelbehörde (competent authority) konsultiert werden. Welche Informationen die Arzneimittelbehörde für eine Bewertung erwartet, erfahren Sie in diesem Virtuellen Update.